IP65 Was ist es?
Schutzart IP 65 nach DIN EN 60529 (VDE 0470) ACHTUNG: Normenzitierung ohne Gewähr!
Die Schutzarten eines Gehäuses werden durch das Kurzzeichen IP (Ingress Protection) und eine zweistellige Kennziffer festgelegt. Die erste Kennziffer hat zwei Bedeutungen:
- Schutzgrad für Personen
- Schutzgrad für Betriebsmittel
Die zweite Kennziffer gibt den Schutzgrad gegen Wasser an.
Erste Kennziffer: 6
Schutzgrad für Personen: | Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht. |
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Definition: | Die Zugangssonde, 1,0 mm Durchmesser, darf nicht eindringen. |
Prüfbedingungen: | Die Zugangssonde wird gegen jede Öffnung des Gehäuses mit einer nach Norm festgelegten Kraft gedrückt oder sie wird durch diese Öffnung eingeführt. |
Abnahmebedingungen: | Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn ausreichend Abstand zwischen der Zugangssonde und gefährlichen Teilen eingehalten ist. |
Schutzgrad für Betriebsmittel: | Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht. |
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Definition: | Kein Eindringen von Staub. |
Prüfbedingungen: | Die Prüfung wird unter Verwendung einer Staubkammer durchgeführt, in der Talkumpuder über eine Staubumlaufpumpe o.ä. in der Schwebe gehalten wird. Das zu prüfende Gehäuse wird in der Prüfkammer aufgestellt und der Druck in dem Gehäuse durch eine Vakuumpumpe unter dem umgebenden atmosphärischen Druck entsprechend der Norm gehalten. |
Abnahmebedingungen: | Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn keine Staubablagerung innerhalb des Gehäuses nach Abschluß der Prüfung sichtbar ist. |
Zweite Kennziffer: 5
Schutzgrad gegen Wasser: | Geschützt gegen Strahlwasser. |
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Definition: | Wasser, das aus jeder Richtung als Strahl gegen das Gehäuse gerichtet ist, darf keine schädlichen Wirkungen haben. |
Prüfbedingungen: | Über eine Strahldüse, mit einem Innendurchmesser von 6,3 mm, wird ein Volumenstrom von 12,5 Liter pro Minute aus einer Entfernung von 2,5 - 3 Meter aus allen Richtungen auf das Gehäuse gespritzt. Die Prüfdauer beträgt min. 3 Minuten. |
Abnahmebedingungen: | evtl. eingedrungenes Wasser darf nicht - in einer solchen Menge vorhanden sein, daß das ordnungsgemäße Arbeiten des Betriebsmittels oder die Sicherheit beeinträchtigt ist; - sich an Isolierteilen ablagern, wo es zu Kriechströmen führen könnte; - spannungsführende Teile oder Wicklungen erreichen, die nicht zum Betrieb in nassem Zustand ausgelegt sind; - sich in der Nähe des Leitungsendes ansammeln oder gegebenenfalls in die Leitungen eindringen. |